Kreistagssitzung vom 20.09.2022

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

Punkt 1 Bestellung einer Schriftführerin

Punkt 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Punkt 3 101/22 Ersatzwahlen zur Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien des Kreistages

Punkt 4 128/22 Digitale/hybride Gremiensitzungen, Livestreaming der öffentlichen Kreistagssitzungen; Sachstandsbericht

Punkt 5 121/22 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2021

Punkt 6 107/22 Budgetbericht zum Stichtag 31.05.2022

Punkt 7 108/22 Bericht zur Mittelverwendung im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Punkt 8 123/22 Beschaffung und Lagerung von Dieselkraftstoff im Tanklager Lünen; Außerplanmäßige Auszahlung und Aufwendung; Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses

Punkt 9 103/22 Aufgaben der VBU als Konzernholding

Punkt 10 104/22 Gründung einer „Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Service gGmbH“ als Servicegesellschaft der UKBS

Punkt 11 110/22 Projektgesellschaft Solarpark Fröndenberg GmbH

Punkt 12 119/22 Konzept einer Schwammstadt für das Gebäude-Ensemble Kreishaus plus Nachbarimmobilien des Kreises Unna; Antrag der Fraktion GFL + WfU vom 09.06.2022

Punkt 13 105/22 Einzelprojekt der Nahverkehrsplanung; ÖPNV-Anbindung DHL-Standort im Logistikpark A2 Bergkamen

Punkt 14 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen


Zu Punkt 4:

Entgegen der Haltung der Mehrheit im Rat der Stadt Selm (SPD und CDU) sind wir im Kreis weiter und grundsätzlich für ein Live-Streaming der Sitzungen:

Als Fazit wurde zum Thema „Digitale / hybride Sitzungen“ festgehalten:

  • die rechtlichen Rahmenbedingungen durch KrO / GO / RechtsVO lassen die Durchführung zu
  • die bisher erforderliche Zustimmung der einzelnen Mandatsträger*innen für die Übertragung von      Bild- und Tonaufnahmen ist nicht mehr erforderlich, wenn eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung beschlossen wird (§ 33 (4) KrO i.V.m. § 48 (4) GO)
  • die organisatorischen Rahmenbedingungen sind noch unzureichend geklärt, (personelle und technische Umsetzung, Höhe der Kosten, Haftung)
  • Datenschutzfragen sind noch detaillierter zu regeln
  • die IT-sicherheitstechnischen Voraussetzungen liegen bisher weder in den kreisangehörigen Kommunen noch beim Kreis vor
  • es gibt auf dem Markt aktuell noch keine Anbieter für ein für solche Sitzungen erforderliches Allroundsystem für Videokonferenzen, eine Kostenbezifferung ist daher nicht möglich
  • es herrscht Einvernehmen, zu gegebener Zeit – soweit möglich – einen gemeinsamen Antrag für eine einheitliche Anwendung zustellen
  • ein von der GPA angekündigter Beratungserlass des Ministeriums mit näheren Informationen für Kommunen sowie eine Handreichung der GPA mit vorweggenommen FAQ’s sollen abgewartet werden, ebenso wie die in Bearbeitung befindlichen Muster für Hauptsatzung und Geschäftsordnung
  • ein weiterer Austausch wurde avisiert
  • Das Thema „Livestreaming“ ist sowohl nach Aussage des Datenschutzschutzbeauftragen, des IT-Sicherheitsbeauftragten als auch der GPA unabhängig von dem Zertifizierungsverfahren der GPA:
  • ein reines Streamen öffentlicher Sitzungen ohne Vorratsdatenspeicherung ist zulässig
  • erforderlich ist eine Regelung in der Hauptsatzung vor dem Hintergrund des Wegfalls des Einwilligungserfordernisses einzelner Gremienmitglieder (§ 33 (4) KrO i.V.m. § 48 (4) GO)
  • die technischen Voraussetzungen müssen gegeben/geregelt sein
  • • die Kosten müssen gedeckt sein
  • • die Entscheidung, ob dies gewünscht ist, trifft der Rat / Kreistag

Zu Punkt 7:

Mit Feststellungs- und Bewilligungsbescheid vom 09. Mai 2022 wurden dem Kreis Unna Mittel i. H. v. 797.487,88 € als fachbezogene Pauschale zugewiesen. Es handelt sich hierbei um die 1. Tranche der Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Weiterleitung von Bundesmitteln gemäß der Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 07. April 2022 zur Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine.

Der Betrag wird, wie in § 5 Abs. 2 der KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme vorgeschrieben, mittels speziell eingerichteten, separaten Kostenträgern bewirtschaftet.

Entsprechend der Nebenbestimmungen werden die Haushaltsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Gelder sind für die Ausgaben für aus der Ukraine Geflüchtete in den Bereichen Kosten der Unterkunft, Kinderbetreuung, Beschulung, Gesundheits- und Pflegekosten, sowie Kosten die zur bisherigen Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich der Lebenshaltungskosten angefallen sind, zu verwenden. Die Mittel sind bis zum 31. Dezember 2022 einzusetzen. Nicht verwendete Finanzmittel sind an das Land zu erstatten.

Gemäß § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme ist hinsichtlich der Mittelverwendung zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, dem Kreistag sowie der Aufsichtsbehörde zu berichten.

Die bisherige Mittelverwendung ist der anliegenden Übersicht zu entnehmen. Bis zum Stichtag beläuft sich der Gesamtaufwand auf 226.717,44 €.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich diese Summe noch um die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) für diesen Zeitraum erhöhen wird. Zum 01.06.2022 erfolgte die sozialleistungsrechtliche Verlagerung der geflüchteten Ukrainer:innen vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II und somit von der Zuständigkeit der kreisangehörigen Kommunen zum Jobcenter Kreis Unna. In vielen Fällen sind die Unterkunftskosten noch nicht erfasst, da die Gebührenbescheide der Kommunen für die Übergangswohnheime mit der Anmeldung nicht vorlagen. Insofern kann derzeit noch keine valide Aussage zur Höhe der zu erwartenden monatlichen KdU für diesen Personenkreis getroffen werden.

Laut aktuellem Sachstand werden voraussichtlich zusätzlich 142.396,49 € als förderfähiger Betrag für diese Aufwandsart zu verzeichnen sein. Es handelt sich hier um den Nettobetrag; die Bundesbeteiligung wurde somit bereits in die Berechnung einbezogen.

Zu Punkt 8:

Einstimmig beschlossen.

Zu Punkt 9:

Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme (GHL+WFU)

Zu Punkt 10:

Gegen die Stimmen der CDU beschlossen

Zu Punkt 11:

Einheitlich beschlossen

Zu Punkt 12:

Einstimmig  beschlossen

Zu Punkt 13:

Einstimmig  beschlossen